Modernisierungswille ist vorhanden, die Realität ist noch eine andere.
Ein Blick auf das, was gesetzgeberisch war und ist sowie zukünftig erwartet oder vielleicht doch noch länger auf sich warten lässt…
Die Pandemie ist Ausrede, Druckmittel und Push-Faktor für vieles. Für Sinniges und leider auch Unsinniges. Kaum ein Gesellschafts-, Sozial-, Arbeits- und Individuallebensbereich, der nicht davon betroffen ist. So auch im Kontext der Digitalisierung. Hinsichtlich der Digitalisierung der Schulen ist Deutschland eine digitale Wüste ohne durchdachtes Konzept, geschweige denn übergreifendes Konzept. Die pandemischen Lebenswelten bringen dies nun (endlich) für und in der Gesellschaft sichtbar ans Tageslicht. Und so ist es auch im Gesundheits- und Sozialwesen. Wir sind (mal wieder leider) hinsichtlich der Digitalisierung grundsätzlich in Deutschland alles andere als ein Klassenprimus. Zu verworren und zu verteilt sind die Interessenslagen, die Zuständigkeiten und der hoheitliche (Un-)Wille zur Veränderung. Veränderung bedeutet nämlich Loslassen von alten Strukturen, das Verlassen der eigenen Komfortzone und letztendlich auch sich aus dem einen oder anderen sektoralen und lobbyistischen Fürstentum-Denken zu lösen.
Und wie sieht es hier im Kontext von Health & Social Care aus?
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Ende 2019 hat das Digitale-Versorgung-Gesetz das Licht der Welt erblickt (19.12.2019) und hat den Anspruch einer besseren Patientenversorgung im Fokus.
Hierzu zählen u.a., dass Gesundheits-Apps von den Kassen erstattungsfähig sind, endlich gesetzlich Videosprechstunden erlaubt sind, Arztrezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Heilmittel und auch häusliche Krankenpflege auf digitalem Wege verordnet werden können. Anforderungen, die in anderen Ländern bereits seit langem zur grundsätzlichen Versorgungsstruktur im Gesundheitswesen gehören. Ebenso gehört hierzu die gesetzliche Grundlage der Telematikinfrastruktur, welche die Schnittstellen und die Basis für die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure bildet und seit 01.01.2021 verbindlich ist.
Für Ärzte*innen, Zahnärzte*innen und Psychotherapeuten*innen ist seit 1. Juli 2019 der Anschluss an die Telematik gesetzlich verpflichtend. Doch dort liegen nach wie vor die Themen und Hürden im Detail – also in der dezentralen Zone der Telematikinfrastruktur.
Die konzeptionelle und technische Grundlage der TI basiert dabei auf Überlegungen, welche schon vor mehr als einem Jahrzehnt diskutiert wurden und weder den aktuellen Stand der Technik noch den zukünftigen Anfordergen an eine dynamische und verteile digitale Interaktionswelt gerecht werden kann. Die Umsetzung hängt zudem dem Zeitplan hinterher.
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