Bundesteilhabegesetz: Jetzt umdenken!

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Die volle Teilhabe an der Gesellschaft und der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor struktureller Benachteiligung sind die beiden stärksten Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Juli 2017 als dritte Maßnahme für die Verrechtlichung des Inklusionsanspruchs in Kraft. Im Zentrum der Novellierung stand 2017 die Eingliederungshilfe. Sie soll Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend selbstbestimmten Leben befähigen und unabhängig von Pflegeleistungen machen.

Welchen Beitrag kann die Pflegewirtschaft selbst dazu leisten?

Beitrag “Jetzt umdenken!” von Samuel Breisacher vom CJD und Martin Weiß von AKQUINET im sgp REPORT.

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