Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Chancen für die Sozialwirtschaft

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Gemäß dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), auch bekannt als das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschließt die Gesetzgebung im “Sofortprogramm Pflege” die Schaffung von bis zu 13.000 neuen Pflegestellen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz trat zum 01. 01. 2019 in Kraft. Welchen Hintergrund hat das Gesetz?

Seit Jahren spitzt sich die Situation in Deutschland zu. In der ambulanten sowie der stationären Pflege steigt von Jahr zu Jahr der Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften. Studien zufolge wird sich der Fachkräftemangel in der Kranken- und Altenpflege in der nächsten Zeit weiter verschärfen und bei Nicht-Handeln durchaus dramatische Entwicklungen erfahren. Hier besteht also dringend Handlungsbedarf und aus diesem Grund verabschiedeten Bundestag und Bundesrat schon in 2018 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz.

Was sind die Ziele des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes?

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sollen die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege verbessert werden. Damit soll auch die allgemeine Versorgung der Pflegebedürftigen steigen.

Auch die Einführung von Software wird gefördert!

Bis Ende 2021 fördert der Staat im Rahmen des Gesetzes auch die Einführung von geeigneten Softwarelösungen mit bis zu 12.000 Euro. Diese Summe entspricht maximal 40 Prozent der möglichen Gesamtprojektsumme. Dieser Anspruch ist einmalig oder über mehrere Maßnahmen verteilt möglich.

Welche Chancen bieten Softwarelösungen für die Sozialwirtschaft?

Investitionen in Digitalisierung unterstützen nicht nur, sondern bieten ein besonders hohes Potential zur Entlastung der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen.

Insbesondere in den Bereichen der Dienst- und Tourenplanung sowie der Dokumentation und Abrechnung von Pflegeleistungen können durch den Einsatz von flexibel anpassbaren IT-Lösungen viele Tätigkeiten im mobilen und stationären Pflege- und Assistenzalltag  unterstützt werden. Die Digitalisierung in der Pflege, der Assistenz und Teilhabeunterstützung trägt dazu bei, das Personal zu entlasten und mehr Aktions- und Unterstützungspotential zu ermöglichen. Die Arbeitsabläufe lassen sich so vereinfachen und beschleunigen, so dass die Bürokratie wieder weniger Zeit beansprucht.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz unterstützt dabei finanziell die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung.

Wer hat Anspruch auf eine Förderung laut Pflegepersonal-Stärkungsgesetz?

Jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung kann die einmalige Förderung gemäß Pflegepersonal-Stärkungsgesetz noch bis Ende 2021 beantragen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung nach dem PpSG nur für künftige Anschaffungen geltend gemacht werden kann und bei einer rückwirkenden Beantragung für laufende oder abgeschlossene Projekte keine finanzielle Förderung erhalten werden kann.

Gerne unterstützen wir bei der Antragsstellung und beraten Pflegeeinrichtungen zu Digitalisierungsprojekten, welche laut dem PpSG finanziell gefördert werden.

 

Weiterführende Informationen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz